Regionale Pflichtversorgung in der stationären Psychiatrie und Psychotherapie

Abstract
Gegenstand und Ziel Die vorliegende Studie zeigt einen alternativen Weg zur Operationalisierung des Begriffs „regionale Pflichtversorgung“ in der stationären Psychiatrie und Psychotherapie auf. Material und Methoden In einer explorativen Analyse von 9659 Behandlungsfällen von psychiatrischen Fachabteilungen an 3 Standorten wurden aus Routinedaten gewonnene Kennzahlen hinsichtlich ihrer Eignung zur Abbildung des Begriffs untersucht. Ergebnisse Im Abgleich mit einem Expertenrating konnten hohe Übereinstimmungswerte vor allem bei denjenigen Parametern gefunden werden, die den Aspekt der Vollversorgung („Diagnosespektrum“), der Notfallversorgung („Aufnahmezeit“) und den Aspekt der Versorgungsleistung in der Region („Hauptversorgungsgebiet“) abbilden. Schlussfolgerung Als Vorteile der Methodik werden die aufwandsneutrale Erhebungs- und Überprüfungsmechanismen sowie die vergleichsweise hohe Objektivität und Reliabilität der generierten Kennzahlen gesehen. Zudem eröffnet dieses Vorgehen die Perspektive einer Generalisierbarkeit des Begriffs der Pflichtversorgung auf andere Fachabteilungen ohne die psychiatriespezifische Besonderheit der gerichtlichen Unterbringung. Aufgrund der geringen Anzahl der betrachteten Standorte bedarf es jedoch zwingend weiterer konfirmatorischer, multizentrischer Untersuchungen. Klinische Relevanz Ziel kann dabei die Generierung eines Komplexindex sein, welcher eine valide Abbildung des Konstrukts „regionale Pflichtversorgung“ erlaubt und damit die Basis für eine adäquate und leistungsgerechte Ressourcenzuweisung an die Kliniken vor dem Hintergrund der gesundheitspolitischen Bestrebungen für eine Neuordnung der Personalbemessung in den entsprechenden Fachgebieten schafft.