Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre (1796)

Abstract
In der Abhandlung zur »Grundlage des Naturrechts« (1796) entwickelt Fichte den Gedanken, daß die rechtlichen Verhältnisse in Gesellschaft und Staat die Freiheit des Einzelnen nicht mindern, sondern überhaupt erst begründen. Die Bedeutung des Rechts liegt