Abstract
Wegen einer schwerwiegenden Krisensituation (Corona-Virus-Pandemie) stellten der Europäische Gerichtshof und das Gericht der Europäischen Union ihre Rechtsprechungstätigkeit (vorläufig) teilweise ein, nehmen diese jedoch seit dem 25. Mai 2020 unter geänderten Modalitäten – (derzeit) fortlaufend – wieder auf.