Abstract
Der OGH stellte unlängst fest, dass eine sogenannte Geschlechterklausel in einem Gesellschaftsvertrag gem § 879 ABGB sittenwidrig und daher nicht wirksam ist. Es handelte sich um einen Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft, der für den Fall des Ablebens einer der Gesellschafter regelte, dass dessen gesetzliche männlichen Erben automatisch als Gesellschafter eintreten, während der Eintritt weiblicher Erbinnen der Zustimmung der anderen Gesellschafter bedurfte. Dieser Beitrag greift die in der Literatur teilweise geäußerte Kritik gegen die Einschränkung der Privatautonomie durch den Gleichheitsgrundsatz auf und führt sie einer eingehenden Untersuchung zu. Es zeigt sich, dass die Befürchtung, das Privatrecht könne durch eine Ausbreitung des Gleichheitsgrundsatzes in das Privatrecht ausgehebelt bzw ihres Wesenskerns beraubt werden, ungerechtfertigt ist.