Chirurgische Aufklärung: Klar geregelt durch das Patientenrechtegesetz – deutliche Unsicherheit bei Medizinstudierenden

Abstract
Zusammenfassung Hintergrund Das chirurgische Aufklärungsgespräch stellt eine komplexe Herausforderung dar und ist als Lernziel im Nationalen Kompetenzbasierter Lernzielkatalog Medizin verankert. Die wenigen bestehenden Lehrformate sind uneinheitlich und aufwändig; insbesondere juristische Implikationen nehmen im Studium wenig Raum ein, obwohl sie mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes vermehrt in den Fokus gerückt sind und u. a. bei Regressverfahren eine wichtige Rolle spielen. Ziel der Arbeit Ziel war eine Ermittlung des Wissensstandes von Medizinstudierenden zu den rechtlichen Aspekten des chirurgischen Aufklärungsgespräches auf Basis einer juristischen Analyse des Patientenrechtegesetzes. Dieses wurde auf Implikationen für die Lehre im Medizinstudium überprüft. Material und Methoden Nach Analyse von Gesetz und Rechtsprechung wurden Multiple-Choice-Fragen zu den rechtlichen Aspekten des chirurgischen Aufklärungsgespräches erstellt und im Sinne einer Querschnittsanalyse im Progress Test Medizin platziert. Es erfolgte die deskriptive statistische Auswertung der Ergebnisse bei Berliner Medizinstudierenden. Ergebnisse Es wurden die Antworten von 2625 (Wintersemester 2018/19) und 2409 (Sommersemester 2019) Berliner Studierenden ausgewertet. Bei den Fragen zur Art aufzuklärender Prozeduren sowie der Bedenkzeit nahm die Anzahl Studierender, die die Frage korrekt beantwortete, über die Zeit zu, erreichte jedoch nicht den Vergleichswert aller Fragen des Progress Test Medizin. Bei den Fragen zu den notwendigen Inhalten wählten, unabhängig vom Ausbildungsstand, zwischen 30 und 60 % die korrekte Antwort, eine Zunahme korrekter Antworten über die Zeit war nicht zu sehen. Diskussion In der vorliegenden Arbeit konnte gezeigt werden, dass bei Medizinstudierenden über alle Semester hinweg Unsicherheiten bezüglich der juristischen Aspekte des Aufklärungsgespräches bestehen. Der gesetzliche Rahmen lässt allerdings Raum für neue Lehrformate wie der hier erstmals vorgestellten „Co-Aktion“: der Studierende führt die Aufklärung eines Patienten selbstständig, unter Aufsicht und Verantwortung des behandelnden Arztes, durch.
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