Angebot zum konstruktiven Austausch

Abstract
Zuwendungen sollen unmittelbar gemeinnützigen Zwecken zugutekommen. Sie werden für Zwecke ausgereicht, an deren Erfüllung ein erhebliches Interesse besteht. Sparsames Wirtschaften und Effizienz sind dabei verpflichtend. Doch verursachen Zuwendungsrecht und Zuwendungspraxis vielfach einen hohen bürokratischen Aufwand - bei Zuwendungsempfängern wie bei Zuwendungsgebern. Anita Göbel und Bettina Lange vom Paritätischen im Lande Berlin stellen die Reformvorschläge des Verbandes vor.