Abstract
Der technologische Wandel hat auch bei der Abgabe von Willenserklärungen unlängst Einzug gehalten. Der Abschluss von Verträgen im Internet (zB Online-Shopping) ist für Unternehmer wie Verbraucher bereits „business as usual“. Folglich kommt dem Zugang von elektronischen Willenserklärungen erhebliche praktische Bedeutung zu. Es stellt sich nun die Frage, ob hier durch neue Technologien Rechtslücken entstanden sind oder ob diesen mit dem geltenden Recht ausreichend begegnet werden kann.