Abstract
Aktuelle Entwicklungen auf dem Sektor der Künstlichen Intelligenz (KI) regen zu neuen rechtlichen Expertisen an. Präzisiert werden diese Überlegungen unter anderem im Bereich der Automobilbranche am Beispiel eines Verkehrsunfalls unter Beteiligung eines autonomen Fahrzeuges. Um die Haftungsfragen für daraus resultierende Schäden zu klären, soll eine Gegenüberstellung de lege lata - de lege ferenda Aufschluss geben.