Staatsanwaltschaftliche Erledigungen im gerichtlichen Finanzstrafverfahren (Teil 1)

Abstract
Das Finanzstrafgesetz (FinStrG) ist in der Praxis der Staatsanwaltschaften eines der wichtigsten strafrechtlichen Nebengesetze. Gleichwohl gilt es gemeinhin als eine der „schwierigeren“ Materien, sodass bei den Staatsanwaltschaften idR Sonderzuständigkeiten und/oder Unterstützung durch Experten vorgesehen sind. Der folgende Artikel will insofern einen aktuellen Überblick über die – insb hinsichtlich der vom klassischen Kriminalstrafrecht abweichenden – Erledigungsmöglichkeiten in gerichtlichen Finanzstrafverfahren geben.