Abstract
Erfolgt eine bescheidmäßige Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers nach § 82 EStG 1988 in Form der Anwendung einer pauschalen Lohnsteuernachforderung gemäß § 86 Abs 2 EStG 1988, jedoch ohne eine taugliche Begründung nach Maßgabe des § 93 Abs 3 lit a BAO, so muss diese mangels Nachvollziehbar- bzw Kontrollierbarkeit aufgehoben werden.