COVID-19-Förderungen werden künftig in Außenprüfungen mitgeprüft

Abstract
Aufgrund des neuen COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes werden künftig Förderungsleistungen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise von Abgabenbehörden im Rahmen von Außenprüfungen mitgeprüft. Bei diesbezüglichen Beanstandungen der Abgabenbehörde kann es zur Rückforderung der Förderungsmaßnahmen oder sogar zur strafrechtlichen Verfolgung kommen. Die rechtsrichtige Inanspruchnahme von COVID-19-Förderungen wird daher in den kommenden Jahren ein Thema in vielen Außenprüfungen sein.