Die Haftung des Arztes bei fehlerhafter PID

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den zivilrechtlichen Auswirkungen der am 8. 12. 2011 in Kraft getretenen Regelung zur Präimplantationsdiagnostik (PID), insbesondere § 3a ESchG, auf das Arzthaftungsrecht. Während in strafrechtlicher Hinsicht bereits eine Auseinandersetzung mit der Neuregelung erfolgt ist, sind zivilrechtlich viele Fragen offen.