Rechtssichere E-Mail-Archivierung

Abstract
Auch für E-Mails gelten die Aufbewahrungsbestimmungen aus Handels- und Steuerrecht, sofern die Nachrichten für die Buchführung relevant sind. Christoph Dessel von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon zeigt für Wohlfahrtsverbände und Sozialunternehmen drei praxisnahe Lösungen mit ihren Vor- und Nachteilen. Und er erinnert daran, dass eine rechtskonforme Ausgestaltung der Archivierung von E-Mails die Vorgaben des Datenschutzes beachten muss. So stellt sich beispielsweise die Frage, wie die Archivierung von E-Mails mit personenbezogenen Daten mit dem Recht auf Vergessenwerden zu vereinbaren ist.