Abstract
Trotz der reichen Überlieferung aus Athen sind uns Urteile von Volksgerichtshöfen (Dikasterien) nur selten im Wortlaut überliefert. Als "Urteil" ist die Klageschrift (das Enklema) anzusehen, der in Protokollform die Zahl der verurteilenden und freisprechenden Stimmen beigefügt ist