Abstract
Für die Beurteilung der römischen Bürgerrechtspolitik der Kaiserzeit kommt den epigraphischen Quellen eine besondere Bedeutung zu. Schon seit den Forschungen Th. Mommsens stehen sie, sowohl was die Fragen des Munizipalwesens als auch den Problemkreis des Personenrechts angeht, im Mittelpunkt der Forschungsdiskussion. Ein immer wiederkehrendes Thema soziopolitischer Fragestellungen ist dabei, inwieweit aus dem römischen Nomenklatursystem Rückschlüsse auf die Rechtsstellung der Namensträger oder auf den Zeitpunkt der Bürgerrechtsverleihung getroffen werden können.