Abstract
Organe von Gesellschaften sind weitreichenden persönlichen Haftungsrisiken – nicht zuletzt abgabenrechtlicher Natur – ausgesetzt. Gegen privatrechtliche Haftungen besteht in gewissem Umfang die Möglichkeit zur Absicherung durch Abschluss einer D&O-Versicherung (Managerhaftpflichtversicherung). Der Beitrag geht der Frage nach, ob und inwieweit auch abgabenrechtliche Haftungen und die damit zusammenhängenden finanziellen Folgen in marktüblichen D&O-Versicherungen gedeckt sind und wie weit eine Deckung rechtlich überhaupt möglich wäre.