Abstract
Findet aktuell eine Europäisierung des internationalen Subventionsrechts statt? Seit 2006 hat die EU vermehrt mit ausgewählten Partnerstaaten bilaterale völkerrechtliche Handelsabkommen abgeschlossen, anstatt sich wie zuvor um Reformen des multilateralen WTO-Systems zu bemühen. Die Berücksichtigung subventionsrechtlicher Vorschriften in diesen Abkommen hat Neumann untersucht und konnte einen Rechts- und Werteexport durchaus erkennen, dafür aber auch die Relevanz der Größe der jeweiligen Märkte, der jeweiligen Verhandlungspositionen sowie eines klassischen „Gebens und Nehmens“ bejahen.