Abstract
Unlängst bekam der OGH die Möglichkeit sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob und unter welchen Voraussetzungen einstweiliger Rechtsschutz zur Durchsetzung syndikatsvertraglich vereinbarter Stimmpflichten zulässig ist (OGH 6 Ob 194/18z GES 2019, 78). Mangels Nachweises einer konkreten Gefährdung iSd § 381 EO konnten nähere Ausführungen dahinstehen. Der vorliegende Beschluss soll zum Anlass genommen werden, die Durchsetzbarkeit von Stimmbindungsverträgen einem näheren Blick zu unterwerfen. Im Besonderen soll die im Schrifttum oftmals krit gesehene Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutz zu erlangen untersucht werden.