Abstract
Bei der Änderung des Gesellschaftsvertrages hat das Firmenbuchgericht nur die geänderten, nicht jedoch bereits eingetragene Bestimmungen zu prüfen. Im Fall einer Neufassung des Gesellschaftsvertrages umfasst die Prüfungskompetenz hingegen den gesamten Gesellschaftsvertrag, auch wenn dies inhaltlich nicht geänderte Bestimmungen betrifft.