Abstract
Auch im Unternehmergeschft ist im Zweifel eine Zinsanpassungsklausel im Wege ergnzender Vertragsauslegung so zu verstehen, dass sie auch fr den Fall des Sinkens der preisrelevanten Faktoren eine entsprechende Preissenkungspflicht vorsieht und daher zulssig ist. 6 Abs 1 Z 5 KSchG ist auf ein mit einem Unternehmer abgeschlossenes Kreditverhltnis nicht analog anzuwenden. Vielmehr unterliegt ein Zinsanpassungsrecht der Bank im Unternehmerbereich den Grenzen des 1056 ABGB und damit der gerichtlichen Inhaltskontrolle. Eine Zinsanpassungsklausel gilt nicht als (Teil der) Festlegung der Hauptpflichten und unterliegt daher grundstzlich der Inhaltskontrolle nach 879 Abs 3 ABGB. Eine variable Festsetzung des Entgelts stellt fr sich genommen, wenn Zweiseitigkeit gewahrt ist, keine grbliche Benachteiligung des Kunden dar. Behlt sich der Darlehensgeber vor, bei der nderung der Geldmarktverhltnisse einen genderten Zinssatz festzusetzen und diesen damit gem der allgemeinen Geldmarktsituation den jeweils fr gleichartige Darlehen verlangten blichen Zinsstzen anzupassen, unterliegen auch diese Anpassungen der Inhaltskontrolle durch die Gerichte dahin, ob der Gestaltungsberechtigte die ihm schon durch den Vertrag selbst gesetzten Grenzen berschritten hat oder das Ergebnis offenbar unbillig ist.