Abstract
228 Jahre nach den ersten Forderungen betreffend Einführung eines Frauenwahlrechts kann konstatiert werden, dass nahezu alle Verfassungen der Welt mittlerweile ein allgemeines Wahlrecht und damit auch ein Frauenwahlrecht vorsehen. In Österreich wurde das allgemeine Frauenwahlrecht bereits im Jahr 1918 eingeführt: Auf dieser Grundlage wurde am 16.02.1919 die Konstituierende Nationalversammlung „ohne Unterschied des Geschlechtes“ gewählt. Hundert Jahre später zeichnet der vorliegende Beitrag die entscheidenden rechtlichen Schritte, die in der frühen Republik zur Einführung des Frauenwahlrechts gesetzt wurden, nach und setzt sich sodann mit aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang von Wahlrecht und Geschlecht auseinander.