Problem und Lösung zur Empfängerbenennung nach § 162 BAO

Abstract
Wenn ein Unternehmer denkt, es könne ihm egal sein, ob seine Geschäftspartner steuerunehrlich agieren oder nicht, dann täuscht er sich. Der Fiskus kann den Steuerausfall, den der Geschäftspartner verursacht, auf den (steuerehrlichen) Unternehmer abwälzen. Der folgende Beitrag beleuchtet die aktuelle Gesetzeslage zur Vermeidung von Steuerausfall infolge Abgabenhinterziehung und Sozialbetrug und versucht praktikable und gerechte Lösungsansätze für Fiskus und Steuerpflichtigen aufzuzeigen.